FÜRACKER: VIELFALT DES IMMATERIELLEN KULTURERBES IN BAYERN SICHTBAR MACHEN - Vier Neuaufnahmen in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

„Das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes veranschaulicht die kulturelle Vielfalt in Bayern. Gleichzeitig wird sichtbar, wie viele Menschen sich in Bayern – oft ehrenamtlich – in beeindruckender Weise für die Bewahrung, Weiterentwicklung und Weitergabe lebendiger Traditionen engagieren. Ich freue mich sehr, dass das Bayerische Landesverzeichnis um den Hofer Schlappentag, den Sebastiani-Festtag in Oberschwarzach, die Vermittlung der Kuhländler Tänze und die Förderung von Brettspielen erweitert wird", teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit. Bräuche, Feste, Musik, Theater und Tanz sowie überliefertes Naturwissen und traditionelle Handwerkstechniken zählen zusammen mit Kunstwerken und Denkmälern zu den bedeutenden Kulturschätzen in Bayern. „Gerade das immaterielle kulturelle Erbe ist von unschätzbarem Wert für unsere Gemeinschaft, weil es Identität stiftet. Dieses Wissen und Können wird von Generation zu Generation weitergegeben und dabei immer wieder neu interpretiert", betont Füracker.

Der Hofer Schlappentag ist das zentrale Stadtfest in Hof. Den historischen Kern bilden die Schützengesellschaften, die seit dem 15. Jahrhundert belegt sind. Seit dem 19. Jahrhundert sind die Handwerkszünfte fester Bestandteil des Geschehens. Der Name „Schlappentag“ (abgeleitet von den Schlappen = Holzschuhen) ist seit 1904 belegt. Als Hofer „Nationalfeiertag“ hat das Fest eine große Bedeutung für den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft.

Der Sebastiani Oberschwarzach ist ein Festtag zu Ehren des Heiligen Sebastian. Ausgehend von einem teils legendenhaften Pestgelübde im Jahr 1611 haben sich um die Prozession zur Oberschwarzacher Pfarrkirche St. Sebastian mehrere Rituale und Bräuche zu einem Gesamtgeschehen entwickelt, in das die Stadtgesellschaft und die lokalen Vereine fest eingebunden sind.

Bei den Kuhländler Tänzen, die als Gutes Praxisbeispiel aufgenommen werden, handelt es sich um eine Reihe von Tänzen und den zugehörigen Liedern, die im frühen 20. Jahrhundert im historischen „Kuhländle“ (nordöstliches Mähren) aufgeführt und gesammelt wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden sich Vertriebene in Westdeutschland und einigen weiteren europäischen Ländern zusammen, um dieses kulturelle Erbe zu pflegen und die Kenntnis um Figuren, Musik und Texte weiterzugeben. Seit der Jahrtausendwende gibt es einen regen Austausch zu tschechischen Tanzgruppen in Mähren, die sich ebenfalls um diese historischen Tanzformen kümmern. Diese transnationale Zusammenarbeit ist ein herausragendes Zeugnis für das Bemühen um eine gemeinsame Pflege von Kulturerbe in Europa.

Die Förderung von Brettspielen ergänzt ebenso das Register Guter Praxisbeispiele. Das gemeinsame Spielen mit Brettspielen stellt eine weit verbreitete und aktive kulturelle Praxis dar, in der Regeln und soziale Aushandlungen eingeübt und vermittelt werden. Seit dem 20. Jahrhundert bekommen Verbreitung und Innovation bei analogen Brettspielen eine besondere Bedeutung in Deutschland. Das Deutsche Spielearchiv Nürnberg, das Spielzeugmuseum Nürnberg und das Bayerische Spiele-Archiv Haar bemühen sich in herausragender Weise um die Sammlung und Erforschung, aber auch die Vermittlung von Brettspielen und dem dazugehörenden Wissen.

Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen sichtbar gemacht, erhalten und gefördert werden. Bis heute sind 178 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis.

Über weitere Neuaufnahmen in das Bayerische Landesverzeichnis sowie über Nominierungen für das Bundesweite Verzeichnis wird im Frühjahr 2020 entschieden. Die nächste Bewerbungsrunde startet 2021. Informationen zum bundesweit einheitlichen Bewerbungsverfahren finden sich im Internet unter www.ike.bayern.de. Interessierte und Antragsteller können sich bei der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern informieren und beraten lassen (ike@volkskunde.badw.de, Tel.: 089 5155-6144).

 

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Pressemitteilung Nr. 356/19 vom 19.12.2019