Immaterielles Kulturerbe – kurz IKE – das sind lebendige Traditionen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln, wie beispielsweise Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste, überliefertes Wissen und traditionelle Handwerkstechniken. Diese kulturellen Ausdrucksformen werden entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen und zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und dabei in Auseinandersetzung mit der Umgebung – also etwa Natur bzw. Gesellschaft – fortwährend neu gestaltet.
Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO im Rahmen des „Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit – darunter den spanischen Flamenco, die japanische Puppentheatertradition oder die iranische Teppich-Knüpfkunst. Überall auf der Welt soll überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen im Jahr 2013 beigetreten. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Bayerisches Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.
Aktuelle Meldungen
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16.03.2023
FÜRACKER: „ENGLMARISUCHEN“ UND „HANDWEBEREI“ IN BUNDESWEITES VERZEICHNIS DES IMMATERIELLEN KULTURERBES AUFGENOMMEN - Anerkennung für zwei Traditionen aus Bayern
„Zwei weitere Traditionen aus Bayern sind ab sofort im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu finden: Das niederbayerische ‚Englmarisuchen‘ und die ‚Handweberei‘!“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker über die Entscheidung der Kulturministerkonferenz. „Von insgesamt 144 Einträgen im Bundesverzeichnis sind 35 aus Bayern. Das zeigt, wie vielfältig Bräuche und traditionelle Handwerkstechniken bei uns gelebt und bewahrt werden. So wird der kulturelle Reichtum unserer bayerischen Heimat sichtbar. Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis ist auch ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für alle Trägerinnen und Träger der Kulturformen und ihrem bedeutsamen Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit. Ein herzliches Vergelt’s Gott allen, die das ‚Englmarisuchen‘ und die ‚Handweberei‘ lebendig erhalten und damit ihr und unser kulturelles Erbe pflegen!“ so Füracker.
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08.03.2023
Informationsveranstaltung „Bewerbung zur Eintragung als immaterielles Kulturerbe“ am 24. März 2023 von 14 bis ca. 17 Uhr in Landshut
Im Rahmen der sechsten bundesweiten Bewerbungsrunde können Gruppen, die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, bis 31. Oktober 2023 beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine Bewerbung für die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes und das Bundesweite Verzeichnis einreichen.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bietet gemeinsam mit der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern eine Informationsveranstaltung am 24. März 2023 in Landshut im Pfarrheim der Stadtkirche Landshut St. Martin an, bei der die Thematik sowie das Aufnahmeverfahren praxisorientiert dargestellt werden und fachkundige Ansprechpersonen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Die Teilnahme ist kostenfrei – eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
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