Verwendung von Cookies

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot

Überprüfung Stammwürzegehalt
Foto: Deutscher Brauer-Bund e. V.
Bayerisches Landesverzeichnis seit: 
2014
Aufgenommen als: 
Kulturform
Bezirk: 
Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben
Kategorie: 
Traditionelle Handwerkstechniken

Die „Brautradition nach dem Reinheitsgebot“ erlaubt für das Brauen von Bier nur die Verwendung von Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Eine 1516 zunächst für das damalige Herzogtum Bayern in Ingolstadt erlassene Verordnung bildet die Basis für eine nahezu 500-jährige handwerkliche Tradition des Bierbrauens, die als „Braukunst“ bezeichnet wird. Denn umfangreiches tradiertes Wissen und großes handwerkliches Können sind erforderlich, um aus den vier zulässigen natürlichen Zutaten eine Vielfalt an Bieren zu produzieren. Seit dem frühen 20. Jahrhundert ist hierbei der Begriff „Reinheitsgebot“ belegt. Die verschiedensten Biersorten und die große Zahl an Brauereien spiegeln in beeindruckender Weise die über Jahrhunderte entwickelten, regional unterschiedlichen Brauhandwerkstechniken.

Weitere Informationen: