FÜRACKER: STARTSCHUSS FÜR NEUE BEWERBUNGSRUNDE ZUM IMMATERIELLEN KULTURERBE - Fünfte Bewerbungsrunde zum Eintrag in das Bundesweite Verzeichnis und das Bayerische Landesverzeichnis

"Jeder der sich für den Erhalt unserer Kultur und Traditionen engagiert, hält unsere Heimat auch für die Zukunft lebendig", freut sich Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Starts der neuen Bewerbungsrunde. "Immaterielles Kulturerbe  - das sind von Wissen und Können getragene lebendige Traditionen! Mehr als ein Viertel der Kulturformen des Bundesverzeichnisses sind bayerisch. Das zeigt, welche Wertschätzung und großen Anteil die Traditionen unserer Heimat sogar über den Freistaat hinaus haben!", so Füracker. Erst kürzlich wurden mit der traditionellen Karpfenteichwirtschaft, der Marktredwitzer Krippenkultur, den fränkischen Wässerwiesen und dem Erhalt der bauhandwerklichen Praxis der Jurahäuser vier weitere Kulturschätze aus Bayern im Bundesweiten Verzeichnis aufgenommen. Das Bayerische Landesverzeichnis selbst umfasst bereits 56 Einträge.

Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Deutschland ist dem Übereinkommen 2013 beigetreten. Immaterielles Kulturerbe können sowohl Musik und Tanz, Bräuche, aber auch Naturwissen oder traditionelle Handwerkstechniken sein. Bis zum 30. November 2021 können Gruppen, die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis und das Bundesweite Verzeichnis beantragen.

Interessierte und Antragsteller können sich bei der eigens dafür eingerichteten Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern informieren (ike@volkskunde.badw.de, Tel.: 089 – 51 55 61 44). Zudem besteht die Möglichkeit, an einer virtuellen Informationsveranstaltung am 30. April 2021 teilzunehmen, die das Finanz- und Heimatministerium gemeinsam mit der Beratungsstelle anbietet.
Nähere Informationen unter www.ike.bayern.de.

 

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Pressemitteilung Nr. 049/21 vom 6. April 2021