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FÜRACKER: ZWEI NEUAUFNAHMEN IN DAS BAYERISCHE LANDESVERZEICHNIS DES IMMATERIELLEN KULTURERBES - Handwerkliches Schmieden // Pflege der Wischauer Tracht

„Bayern ist reich an Traditionen und Bräuchen! Auch die Einträge in unserem Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigen, wie sehr sich die Menschen im Freistaat für diese lebendige Vielfalt und ihre Heimat mit viel Engagement und Herzblut einsetzen. Die kulturellen Ausdrucksformen ‚Handwerkliches Schmieden‘ und ‚Pflege der Wischauer Tracht‘ gehören künftig offiziell zum Immateriellen Kulturerbe in Bayern – damit ist das Bayerische Landesverzeichnis um zwei Eintragungen reicher und wächst auf insgesamt 84 Ausdrucksformen an“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der beiden Neuaufnahmen. „Die Handwerke und Bräuche sind nicht nur Ausdruck unserer kulturellen Identität, sondern auch ein wertvolles Erbe, das von Generation zu Generation weitergegeben wird. Sie verkörpern die Kreativität, das Geschick und die Leidenschaft unserer Vorfahren und tragen zur Vielfalt unserer Kultur bei. Mein herzlicher Dank gilt allen Engagierten, die sich aktiv an der Pflege und Weitergabe unseres kulturellen Erbes beteiligen. Lassen Sie uns gemeinsam unsere wertvollen Kulturformen auch in Zukunft lebendig erhalten!“, so Füracker weiter.

Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bis heute sind 180 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis.

Die nächste Bewerbungsrunde für eine Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis sowie das Bayerische Landesverzeichnis startet am 1. April 2025. Informationen zum bundesweit einheitlichen Bewerbungsverfahren finden sich im Internet unter www.ike.bayern.de. Interessierte und Antragsteller können sich bei der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern informieren und beraten lassen (ike@volks-kunde.badw.de, Tel.: 089 5155-6144).

Nach erfolgter Empfehlung durch das unabhängige Expertengremium können nun folgende Kulturformen neu in das Bayerische Landesverzeichnis aufgenommen werden:

Handwerkliches Schmieden
Das Schmieden gehört zu den sehr alten Handwerkstechniken, die sich je nach verwendetem Metall und geplanten Anforderungen immer weiter spezialisiert haben. Das Spektrum reicht von den Eisen- und Waffenschmieden bis zu den Nagel- und Goldschmieden. Heute findet die Kunst des handwerklichen Schmiedens von Eisen und Stahllegierungen vor allem in kleinen Betrieben statt, in denen ebenso Neuanfertigungen produziert, wie Restaurierungsarbeiten durchgeführt werden. Sie sind aufgrund ihrer Spezialisierung und Vielseitigkeit für unterschiedlichste Arbeiten an Gebäuden, sowie bei der Restaurierung historischer Gitter und Beschläge von Bedeutung. Eine klassische Schmiedewerkstatt ist heute in vielfacher Hinsicht noch ähnlich ausgestattet wie in vorindustrieller Zeit.

Pflege der Wischauer Tracht (Gutes Praxisbeispiel)
Das Gute Praxisbeispiel betrifft die Aktivitäten der „Gemeinschaft Wischauer Sprachinsel e.V.“ zur Dokumentation, zum Erhalt und zur Pflege wichtiger Elemente der überlieferten Alltagskultur der Bevölkerung der ehemaligen deutschen Sprachinsel Wischau (heute Vyškov) in Mähren. Die Nachkommen der ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohner leben seit der Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg mehrheitlich in Deutschland. Im Mittelpunkt der Erhaltungsbestrebungen stehen Bräuche, Mundart und Nahrungskultur, insbesondere der Erhalt und die Vorführung der Tracht, die mit dem speziellen Ziehharmonika-Kragen (ein Element städtischer Kleidung seit dem 16. Jahrhundert) einen hohen Wiedererkennungswert hat.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Pressemitteilung Nr. 081/25 vom 18. März 2025